Buchführung:
Kontieren, Erfassen, Auswerten
Was Monat für Monat Geld kostet, ist besonders gut für den Rotstift geeignet.
Welcher Unternehmer möchte in Zeiten wie diesen nicht sparen. Fleißarbeit fürs Finanzamt ? Eigene Ressourcen für ungeliebte Arbeit einsetzen oder lieber die Zeit für Ihre Kunden nutzen?
Kompetente Leistungen vom Fachmann-(frau) zu fairen Preisen ?
Der Bereich der Buchhaltung eignet sich besonders gut für das Outsourcing.
Hier erwarten Sie Fachleute, die auf einem hohen Leistungsniveau durch Spezialisierung auf den Bereich Buchführung arbeiten und fachlich sowie technisch auf dem neuesten Stand sind.
Zum Dienstleistungskatalog der Partnerbüros
zählen unter anderem:
- Fachlich kompetente Kontierung und Erfassung
der lfd.Geschäftsvorfälle
- Aktuelles Zahlenmaterial als unerlässliche Entscheidungshilfe
- Auswertungen als Basis für Organisations-
u. Verkaufsentscheidungen
- Offene Posten Buchhaltung
- Mahnwesen aus der Buchhaltung immer aktuell
- Automatischer Zahlungsverkehr, automatische Verbuchung
Als Individualleistungen werden von einzelnen Büros folgende
Leistungen zusätzlich angeboten:
- Aufbau einer Kostenstellen- bzw. einer Kostenträgerstruktur
- Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung als Grundlage für ein aussagekräftiges Kostencontrolling
- Analyse von Auswertungen
- Unternehmerische Beratung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Personalabrechnung und -verwaltung
- Hol- und Bringservice
Über die einzelnen Dienstleistungen der Partnerbüros
informieren Sie sich bitte direkt auf den Partnerseiten.
Alle hier aufgeführten Partnerbüros arbeiten nach den Vorschriften des § 6 Nr. 3 u. 4 und § 8 des Steuerberatungsgesetz. Dieses Gesetz erlaubt einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, Kontieren, Erfassung und Auswerten der lfd. Geschaftsvorfälle eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Die selbständigen Buchhalter bieten keine Leistungen an, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind: Echte Steuerberatung, Rechtsberatung im steuerlichen Bereich, steuerliche Vertretung, Anfertigung von Abschlüssen und Bilanzen und deren Vorbereitung, Anfertigung von Steuererklärungen und Vertretung des Steuerpflichtigen bleiben weiterhin in den bewährten Händen des Steuerberaters. Dieser kann jedoch einfach mit den vom selbständigen Buchhalter angefertigten Daten und Auswertungen weiterarbeiten.