Digitales Archivieren:

Seit 1.1.2002 ist jedes steuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, alle digital erstellten und steuerlich relevanten Unterlagen auch revisionssicher digital zu archivieren.

Zu diesen Unterlagen gehören alle Belege, die in einem Warenwirtschafts-system erstellt wurden. Bei Emails gibt es die Regelung, entweder alle Emails, die der Aufbewahrungspflicht unterliegen auszudrucken (aber unbedingt mit dem Quelltext) oder alle digital zu archivieren. In unserer schnelllebigen Informationsgesellschaft wird Vernetzung und der Zugriff auf gemeinsame Informationen immer wichtiger. Bauen Sie daher Ihre Papierberge ab. Stellen Sie sich vor: der Kunde ruft an, und auch wirklich alle in Ihrem Unternehmen finden mit einem Mausklick alle notwendigen Unterlagen, um die Anfrage zu lösen. Das ist kein Traum, sondern wird Wirklichkeit.

 

Die Vorteile des digitalen Archivierens auf einem Blick:

 

Digitale Archivierung ist ein Thema für jedes erfolgreiche Unternehmen.
Wir beraten Sie gern, welches System für Sie passend ist.

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